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Die aktienrechtliche Anfechtungsklage zwischen subjektivem Rechtsschutz und objektiver Rechtskontrolle

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Ausgehend von der historischen Entwicklung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage (§§ 2-5) untersucht Dornbach das durch die Anfechtungsklage materiell-rechtlich geschützte Rechtsgut (§ 6). Er zeigt auf, dass entgegen der ganz herrschenden Auffassung (§ 7) ein Anspruch des Aktionärs auf gesetz- und satzungsmäßige Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ebenso wenig existiert (§ 8) wie ein Anspruch auf gesetz- und satzungsmäßiges Verbandshandeln (§ 9). Die Anfechtungsklage schützt stattdessen die mitgliedschaftlichen Mitverwaltungs- und Vermögensrechte der überstimmten Aktionäre und ermöglicht über die beweglichen Schranken der Mehrheitsmacht eine Inhaltskontrolle von Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 10). Darüber hinaus ist sie Rechtskontrollklage; diese Funktion ist nach Dornbach de lege ferenda abzuschaffen (§ 11). Nach einem Blick auf die europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie auf die Funktionsbedingungen von Kapitalmärkten (§§ 13-15) untersucht Dornbach Möglichkeiten zur Substitution (§ 18) und zur Modifikation (§§ 19, 20) der Anfechtungsklage. Abschließend zeichnet er Leitlinien für eine Reform der Anfechtungsklage (§ 21). Für seine Arbeit erhielt Dr. Philipp Dornbach im Mai den 3. Preis der TELEKOM für zivilrechtliche Dissertationen 2013.

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Die aktienrechtliche Anfechtungsklage zwischen subjektivem Rechtsschutz und objektiver Rechtskontrolle, Phillip Dornbach

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2013
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