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Gesamtes Verkehrsrecht

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Kaum ein anwaltliches Tätigkeitsgebiet bietet so große Facetten wie das Verkehrsrecht, das Praktiker im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht fordert. Bei Unfallregulierungsmandaten können alle Rechtsgebiete betroffen sein, während Bußgeldmandate oft mit weniger bekannten Vorschriften des StVG, StVO oder FZV und technischen Sachverhalten konfrontieren. Der Großkommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ legt in der 2. Auflage den Fokus auf die relevanten Rechtsgebiete für den Praxisalltag: Die Kommentierungen im Zivilrecht umfassen Vorschriften zu Schadenersatz, Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, speziell für Verkehrsrechtler. Die Kommentierung ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt aktuelle Änderungen, wie die 11. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-VO und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Der Aufbau des Kommentars ermöglicht eine schnelle Lösungsfindung und liefert Argumente sowie Formulierungen. Zudem sind zahlreiche Praxisanhänge enthalten, die Themen wie Fahreignung, Messungen im Straßenverkehr und Lenk- und Ruhezeiten behandeln. Neu sind Schnittstellen zwischen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht sowie Berichte zur Regulierung von Auslandsunfällen. Die Herausgeber sind bekannte Experten, die durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen hervorgetreten sind.

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Gesamtes Verkehrsrecht, Klaus Ludwig Haus

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2017
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(Hardcover)
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