Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht
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Die Sorgerechtsreform schafft ein neues Leitbild für die elterliche Sorge. Familienrechtler in Anwaltschaft, Justiz und Jugendämter müssen umdenken: Gemeinsame Sorge unverheirateter Eltern ist zukünftig der Regelfall, außer wenn gewichtige Gründe entgegenstehen. Der Paradigmenwechsel bewirkt entscheidende Folgeänderungen im Sorgerecht. Hieraus ergeben sich zahlreiche Fragen für die Praxis, unter anderem: Wie können die Rechte eines Elternteils im neuen beschleunigten und vereinfachten Verfahren geltend gemacht werden? Wann ist die gemeinsame Sorge aus kinderpsychologischen Gründen kontraindiziert und wie lässt sich die bisherige umfassende gerichtliche Prüfung zum Schutz des Kindes doch noch erreichen? Wie ist in Fällen ungerechtfertigter Blockadehaltung der Kindesmutter zu verfahren? Wie kann eine „positive Kindeswohlprüfung“ statt der nunmehr lediglich vorgesehenen „negativen Prüfung“ trotzdem erreicht werden? In welchen Fällen kann mit welchen Mitteln auf Gefährdungen des Kindeswohls auch nach der neuen Gesetzeslage reagiert werden? Das aktuelle Buch zum neuen Recht bietet eine mit praktischen Fallbeispielen und mit zahlreichen Mustern versehene Zusammenstellung der Neuerungen. Schritt für Schritt werden sämtliche neuen Instrumentarien des Familienverfahrens verständlich dargestellt. Musterschriftsätze helfen bei der Umsetzung in den Praxisalltag. Ausführlich werden die psychologischen Hintergründe der Fragestellung dargestellt, insbesondere welche Gründe für und gegen eine gemeinsame Sorge sprechen Besonders hilfreich: Auch die ambulanten und stationären jugendhilferechtlichen Mittel zur Wiederherstellung und Bewahrung des Kindeswohls, insbesondere das weite Spektrum der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, sind berücksichtigt. Dr. Hans Heiß ist Familienrichter, Dr. Helen Castellanos psychologische Sachverständige. Beide sind durch zahlreiche Publikationen und Fortbildungsveranstaltungen bekannt.