Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch in Niedersachsen
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Die vorliegende Vorschriftensammlung mit Einführung befasst sich mit den Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch in Niedersachsen. Diese Vorschriften zielen auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ab und wurden hierfür speziell erlassen. Darüber hinaus beinhaltet der Titel Ausführungsvorschriften, die über die städtebauliche Entwicklung hinaus allgemeine, für die Bauleitplanung insgesamt geltende Regelungen. Somit finden sie also nicht nur für Städte Anwendung, sondern gelten auch z. B. für den Außenbereich, oder stellen allgemeine Grundsätze bzgl. Umlegung und Berücksichtigung von Wasserbelangen in der Bauleitplanung auf. Zu nennen sind vor allem - das Niedersächsische Gesetz zur Durchführung des Baugesetzbuches (NBauGBDG) - die Niedersächsiche Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) sowie die - die Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (Vv-BauGB). Der Rechtsanwender hat die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, Schlüsse zu ziehen und entsprechende Handlungen vorzunehmen. Wesentliche Anreize hierzu bieten aber gerade im Besonderen die Programme, Initiativen, die nicht im BauGB stehen und Fördermöglichkeiten insbesondere für die Kommunen aufzeigen. Die Vorschriftssammlung, die von den Ministerialräten a. D. Professor Hans-Georg Gierke und Ministerialrat Dr. jur. Fokke Schomburg begründet wurde, wird von Dipl.-Verwaltungswirt Andre Reutzel, Erster Stadtrat der Stadt Walsrode, kompetent im Baurecht, fortgeführt.