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Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das vier europarechtliche Richtlinien in deutsches Recht umsetzte. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern. Obwohl das AGG hauptsächlich arbeitsrechtliche Bestimmungen enthält, gelten die Zielvorgaben auch für den allgemeinen Zivilrechtsverkehr, insbesondere in den §§ 19 – 21 AGG, die im Fokus dieser Dissertation stehen. Nach über fünf Jahren des Inkrafttretens erschien es sinnvoll, die zivilrechtlichen Bestimmungen, die bislang weniger wissenschaftlich untersucht wurden, näher zu betrachten. Dabei wird insbesondere untersucht, wie die Regelungen des AGG in die bestehende Systematik des Zivilrechts integriert wurden oder diese verändert haben. Ein zentraler Aspekt ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Diskriminierungsschutz und Vertragsfreiheit im Privatrecht. Diese Untersuchung zielt darauf ab, die Auswirkungen des AGG auf das Zivilrecht zu analysieren und zu klären, inwieweit das Gesetz bestehende rechtliche Strukturen beeinflusst hat.
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Der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr durch das AGG - eine Untersuchung der Implementierung europäischer gleichbehandlungsrechtlicher Richtlinienvorgaben in das deutsche Recht, Daniela Frimmel
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- 2013
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