Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
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Die neue Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV) trat am 01.04.2013 in Kraft. Sie sieht für viele Verstöße höhere Bußgelder vor. Dies gilt insbesondere für Radfahrer und Falschparker. Diese Broschur zeigt Ihnen, für welche Verstöße und in welcher Höhe von den zuständigen Behörden ein Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld festgesetzt werden kann. Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie überprüfen, ob die Höhe des Bußgelds richtig festgesetzt wurde. Bis zu einer Höhe von 35 Euro handelt es sich um ein Verwarnungsgeld, liegt der Betrag darüber, um ein Bußgeld.