Zwangsfusion von Gemeinden
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Unter der Überschrift „Kommunal- und Verwaltungsreform“ planen Landtag und Landesregierung in Rheinland-Pfalz Veränderungen verbandsgemeindlicher und gemeindlicher Gebietsstrukturen: Den zwangsweisen Zusammenschluss von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Nach dem Ablauf einer Freiwilligkeitsphase werden zurzeit Einzelgesetze für Fusionen gegen den Willen von Gemeinden und Verbandsgemeinden vorbereitet. Dies wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat eine rechtsgutachterliche Bewertung auf der Grundlage des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 sowie des Gutachtens von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich u. a. zur „Fusion von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz“ vornehmen lassen. Sie arbeitet den gegenwärtigen Reformstand kritisch auf, insbesondere die verfassungsrechtliche und prozessuale Rechtsposition der betroffenen Gemeinden und Verbandsgemeinden. Zugleich entwickelt sie auch Vorschläge, um die von gravierenden Akzeptanzproblemen gekennzeichnete Reformdebatte in konsensfähige Bahnen zu lenken •