Deutsche Eisenbahngeschütze
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Die großkalibrigen Eisenbahngeschütze stellen heute einen abgeschlossenen Teil in der Entwicklung der schweren Artillerie dar und hatten ihre Bedeutung im Einsatz als Fernkampfartillerie. Durch die Nutzung von Eisenbahnwagen als Geschützlafette war der bewegliche Einsatz großkalibriger Rohre gegeben. Während des Ersten Weltkrieges kamen auch beim deutschen Heer Eisenbahngeschütze zum Einsatz, wobei vorwiegend Geschützrohre aus den Reservebeständen der Marine ihre Verwendung fanden. Zuständig für die Entwicklung und den Bau war die Firma Krupp in Essen, die ihr Wissen in der Fertigung schwerer Schiffsgeschütze einbrachte. Nach dem Ersten Weltkrieg war es, entsprechend den Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages, Deutschland verboten, Eisenbahngeschütze zu bauen. Diese Festlegung wurde nach 1933 schrittweise unterlaufen und nach der Wiedererlangung der deutschen Wehrhoheit erfolgte 1936 mit einem „Sofort-Pogramm“ die Aufstellung einer neuen Eisenbahnartillerie. Dabei wurde umgehend auf die vorhandenen Marinebestände der Schiffsgeschützrohre vom Kaliber 15-, 17-, 20,3-, 24- und 28-cm-Sk zurückgegriffen. Erneut war die Firma Krupp für die Fertigung und Neuentwicklungen der Eisenbahngeschütze zuständig.