Kontingenz und Recht
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Welchen Beitrag kann die Soziologie zu einer modernen Theorie des Rechts leisten? Das war eine der zentralen Fragen, mit der sich der große Soziologe Niklas Luhmann als ausgebildeter Jurist und ehemaliger Verwaltungsbeamter in seinem gesamten wissenschaftlichen Werk wiederholt befasst hat. Das vermutlich im Jahr 1971 entstandene und nahezu vollständig abgeschlossene Buch »Kontingenz und Recht« eröffnet nun einen fesselnden Einblick in Luhmanns ersten Versuch einer Antwort. Luhmann zeigt, wie durch die Klärung der bereits hier systemtheoretisch gefassten Voraussetzungen einer Soziologie des Rechts eine groß angelegte Uminterpretation etablierter Probleme der Rechtswissenschaft möglich wird. Im Mittelpunkt dieses ambitionierten Unternehmens steht der Begriff der Kontingenz, das Faktum alternativer Möglichkeiten im gesellschaftlichen Verkehr und die sich daraus ergebende Unsicherheit der Erwartungsbildung, die das Recht nötig machen. Die Produktivität des Rechts sieht eine systemtheoretische Rechtstheorie nun nicht mehr in der Bekämpfung von Unrecht, sondern in Generalisierungsleistungen, die Recht-/Unrecht-Konstellationen von höherer Komplexität und damit eine komplexere gesellschaftliche Wirklichkeit koordinierbar machen. Die Funktion des Rechts liegt aus dieser Perspektive in der kontrafaktischen Stabilisierung von Erwartungserwartungen. »Kontingenz und Recht« zeigt Luhmann durch seine vielfältigen Bezugnahmen nicht nur auf der Höhe der rechtstheoretischen Diskussion seiner Zeit, sondern veranschaulicht auch den heuristischen Wert seines von der Rechtsdogmatik abstrahierenden Zugriffs mittels einer kontingenztheoretischen Perspektive.