Die Praxis der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem New Yorker Abkommen vom 10. Juni 1958 in der Republik Singapur
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Das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 zählt zu den erfolgreichsten transnationalen Rechtsinstrumenten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Dennoch wird die sich daraus ergebende Anerkennungs- und Vollstreckungsgarantie in den 146 Vertragsstaaten teils unterschiedlich «schiedsfreundlich» interpretiert. Nach ausführlicher Darlegung des aktuellen internationalen Meinungsstandes zur Auslegung des Abkommens vergleicht der Autor diesen mit der Anwendung des Abkommens in der Republik Singapur. Einem Stadtstaat, der trotz seiner geringen Größe nicht nur auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit zu den «Top Global Playern» zu zählen ist und im Ergebnis dem UN-Abkommen vorbildlich die bestmögliche Geltung verschafft.