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Unternehmensrisiko Pensionskasse

Verantwortlichkeit des Arbeitgeberunternehmens in Bezug auf "seine" Vorsorgeeinrichtung

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Das System der beruflichen Vorsorge baut auf dem Grundgedanken eines vom Arbeitgeberunternehmen rechtlich getrennten Trägers der Personalvorsorge auf, wobei das Sondervermögen dieses Trägers - in der Regel eine Vorsorgestiftung - von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern paritätisch verwaltet wird. In diesem Bereich der Personalvorsorge treten unterschiedliche Grundprinzipien in ein Spannungsverhältnis zueinander: Einerseits gilt der Grundsatz der Selbstverwaltung der Vorsorgestiftung, andererseits besteht die Erwartung, das Arbeitgeberunternehmen werde der Vorsorgestiftung nötigenfalls als 'contributor of last resort' zur Hilfe eilen. Vor diesem Hintergrund nehmen sich die Autoren der Grundfrage an, inwieweit ein Arbeitgeberunternehmen gegenüber den Anspruchsgruppen 'seiner' Personalvorsorgestiftung rechtlich in der Pflicht steht und wie sich die diesbezüglichen Haftungsrisiken beschränken lassen.

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Unternehmensrisiko Pensionskasse, Christoph B. Bühler

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2013
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