Die Ausschließung des Strafverteidigers
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Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Verteidigerausschlusses im Strafverfahren. Chronologisch dargestellt werden die markanten – überwiegend höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen, durch die seit der RStPO 1877 und bis zur gesetzlichen Regelung der Ausschlussgründe im Jahr 19741 ein Strafverteidiger von einer Gerichtsverhandlung aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen wurde. Einer rechtlichen Bewer-tung werden die Entscheidungen im Lichte des jeweils geltenden Rechts unterzogen. Gerade der Zeitraum bis zum Ende der Weimarer Zeit ist geschichtlich von besonderem Wert. Zusätzlich ist einerseits ein Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Verteidigerausschluss bisher nicht tiefgreifend analysiert worden. Andererseits gibt es keine Darstel-lung, die die wichtigen Entscheidungen in Zusammenhang setzt und somit eine Entwicklung aufzeigt.
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Die Ausschließung des Strafverteidigers, Andreas Stadler
- Language
- Released
- 2013
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- Title
- Die Ausschließung des Strafverteidigers
- Language
- German
- Authors
- Andreas Stadler
- Publisher
- Verl.-Haus Monsenstein und Vannerdat
- Released
- 2013
- Format
- Hardcover
- ISBN10
- 3869918640
- ISBN13
- 9783869918648
- Series
- MV-Wissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des Verteidigerausschlusses im Strafverfahren. Chronologisch dargestellt werden die markanten – überwiegend höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen, durch die seit der RStPO 1877 und bis zur gesetzlichen Regelung der Ausschlussgründe im Jahr 19741 ein Strafverteidiger von einer Gerichtsverhandlung aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen wurde. Einer rechtlichen Bewer-tung werden die Entscheidungen im Lichte des jeweils geltenden Rechts unterzogen. Gerade der Zeitraum bis zum Ende der Weimarer Zeit ist geschichtlich von besonderem Wert. Zusätzlich ist einerseits ein Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Verteidigerausschluss bisher nicht tiefgreifend analysiert worden. Andererseits gibt es keine Darstel-lung, die die wichtigen Entscheidungen in Zusammenhang setzt und somit eine Entwicklung aufzeigt.