Das Ratsmitglied im Verfassungs- und Verwaltungsrecht
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Anders als noch vor etwa 20 Jahren finden sich in der Rechtsprechung wieder vermehrt Entscheidungen, die den Ratsmitgliedern die Berufung auf ihre Grundrechte ermöglichen. Denn bis heute ist nicht abschließend geklärt, wie sich ihre Grundrechte zu ihrem Status als kommunale Volksvertreter verhalten. Dabei streiten in den Kommunen bundesweit grob geschätzt etwa 200.000 Ratsmitglieder um den richtigen Kurs kommunaler Selbstverwaltung. Hinter dem Problem stehen zahlreiche vielschichtige und bis heute offene Fragen zur Rechtsstellung des Ratsmitglieds. In dem dazu verfügbaren Schrifttum findet sich bis heute ein ganzes Bündel an Lösungsansätzen aus Verfassungs-, Kommunal- und Allgemeinem Verwaltungsrecht. Je nach Ausgangspunkt und Ziel des jeweiligen Verfassers wird dem Ratsmitglied die Berufung auf seine Grundrechte dabei vollständig oder teilweise zu- oder abgesprochen. Zur Strukturierung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösungen setzt sich die vorliegende Arbeit intensiv mit verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien von Demokratie, Grundrechten und kommunaler Selbstverwaltung sowie der Rechtsstellung des Amtsträgers auseinander. Die Arbeit stellt der bislang monographisch nicht hinreichend aufgearbeiteten und - auch föderal bedingten - fragmentierten Rechtslage eine übersichtliche und klare Grundstruktur entgegen und entwickelt einen konsistenten und stringenten Lösungsvorschlag. Dadurch werden nicht nur die bestehenden rechtlichen Probleme wissenschaftlich aufgearbeitet, sondern auch konkrete praxistaugliche Kriterien für die tägliche Rechtsanwendung in den Kommunen, der Kommunalaufsicht und den Gerichten entwickelt. Die Arbeit ist daher für alle am Kommunalrecht Beteiligten von hohem Wert. Sie richtet sich nicht nur an Rechts- und Verwaltungswissenschaftler, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte und unmittelbar vor allem an sämtliche Ebenen kommunaler Verwaltung. Der Autor: Dr. Andreas Ziegler ist Rechtsanwalt im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Zuvor war er unter anderem im Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz tätig •