Brauchen wir eine Rom-0-Verordnung?
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Immer mehr Felder des Internationalen Privatrechts (IPR) werden europaweit vereinheitlicht. Mit dem Anwachsen der Zahl der Rechtsinstrumente nimmt zugleich die Sorge um die Kohärenz des europäischen IPR zu. Denn eines fehlt: Ein Allgemeiner Teil, etwa in Gestalt einer „Rom 0-Verordnung“, der die in den besonderen Rechtsinstrumenten wiederkehrenden Fragen generell regelt. Wenigstens aber bedarf es eines Prinzipienkatalogs (General Principles of European Private International Law), der die künftige Kohärenz zu wahren hilft. Anliegen des vorliegenden Bandes, der Beiträge der wichtigsten deutschen Internationalprivatrechtler vereint, ist es, einen Impuls für die weitere Rechtsentwicklung und eine Antwort auf die übergreifende Frage „Brauchen wir eine Rom 0-Verordnung?“ zu geben.