Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
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Praxisrelevante Fragen des Arbeitskräfte-KV Der vorliegende Kurzkommentar geht auf Besonderheiten und praxisrelevante Fragen der Kollektivverträge für die Arbeitskräfteüberlassung ein. Neben dem kommentierten Kollektivvertrag für Arbeiter wurde auch jener für Angestellte neu aufgenommen. Seit der ersten Auflage kam es neben kollektivvertraglichen Anpassungen der Mindestlöhne auch zu anderen inhaltlichen Änderungen, vor allem hat der Gesetzgeber mit der Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) 2012 die Rechtslage an die Vorgaben der EU-Leiharbeitsrichtlinie angepasst. Eine aktuelle Fassung des AÜG ermöglicht bei Bezugnahmen in der Kommentierung der Kollektivverträge eine rasche Nachschau. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen u. a.: Ermittlung des richtigen Überlassungslohnes (Referenzlohnes) Höhe und abgabenrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen (Tages- und Nächtigungsgelder, Fahrtkosten) Ermittlung der Höhe der Sonderzahlungen Gestaltung von Dienstverträgen bzw. Einsatzmitteilungen Fragen zur Auflösung von Dienstverhältnissen Die bisher ergangene Judikatur wurde eingearbeitet, zusätzlich erleichtern zahlreiche praktische Beispiele die Verständlichkeit.