Morbus Deutschland: Gesundheitswesen und Arzt-Patientenverhältnis
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Das Gesundheitswesen in Deutschland „krankt“ schon seit langem an fruchtlosen Reformdiskussionen und „Reförmchen“, eine grundlegende Neuorientierung ist dagegen stets misslungen. Betroffen ist vor allem die Pflege, sei es in Form der stationären oder der häuslichen Pflege. Der allseits beklagte Pflegenotstand hat im Bereich der häuslichen Pflege die Bildung eines inzwischen hart umkämpften Marktes von osteuropäischen Pflegehilfen hervorgebracht bzw. provoziert. Die vorliegende Darstellung beleuchtet in diesem Zusammenhang „schlaglichtartig“ diese facettenreiche Thematik unter Berücksichtigung jüngster gesetzlicher Entwicklungen, die aber nicht unbedingt zur Lösung der dringenden Probleme beitragen. Ein weiterer bedeutsamer und hier behandelter Aspekt der brisanten Thematik „Gesundheit“ ist sicherlich die medizinische Versorgung, u. a. gekennzeichnet durch das Verhältnis Arzt/Krankenhaus - Patient. Unter dem Gesichtspunkt „Stärkung der Patientenrechte“ hat der Gesetzgeber jüngst das neue Patientenrechtegesetz erlassen, dessen Sinnhaftigkeit teilweise aber bezweifelt wird. Für den Patienten soll nach dem Willen des Gesetzgebers nunmehr Rechtssicherheit und Klarheit über seine Rechte geschaffen werden. Ob dies durch das neue Regelwerk tatsächlich erreicht wird, ist eher fraglich. Behandelt wird in dieser Darstellung auch - geschuldet einem neuerlichen aktuellen und wiederum gescheiterten gesetzgeberischen Vorstoß der Bundesregierung - das nach wie vor kontrovers diskutierte wie gleichermaßen komplexe Thema „Sterbehilfe“, teilweise verknüpft mit der im Betreuungsrecht wurzelnden Fragestellung nach der „Rechtssicherheit am Lebensende“ durch Patientenverfügungen.