"Pre-Trial Discovery" und das deutsche Datenschutzrecht
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Im US-Zivilprozess schließt sich an die Klageerhebung ein Sachverhalts- und Beweisermittlungsverfahren an, das als „Pre-Trial Discovery“ bezeichnet wird. Die Prozessparteien können dabei umfangreiche Herausgabeansprüche auf Beweismittel geltend machen. Derartige Verfahren kennt das kontinentaleuropäische Recht nicht. Es kann insbesondere dann mit dem Datenschutzrecht in Konflikt geraten, wenn Deutsche Unternehmen vor US-Gerichten verklagt werden. In manchen Fällen reicht bereits die Zugehörigkeit zu einem multinationalen Konzern aus, um von der Pre-Trial Discovery berührt zu werden, sollte ein anderes Unternehmen des Konzerns in den USA verklagt worden sein. Alexander Harguth stellt die kritischen Aspekte des US-Zivilprozessrechts umfassend dar und geht auf die Berührungspunkte mit der deutschen Rechtsordnung ein. Er setzt sich dabei vor allem mit datenschutzrechtlichen Konflikten auseinander und zeigt mögliche Lösungswege für internationale Unternehmen auf.