Die Abhilfemaßnahmen Vernichtung, Rückruf und Entfernung
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Durch die sog. Enforcement-Richtlinie hat der europäische Gesetzgeber bestimmt, dass ausgewählte Rechtsbehelfe als Standardinstrumentarium in jedem Mitgliedstaat vorzusehen sind, um ein gewisses Maß an Harmonisierung der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten zu sichern. Hierzu gehören auch die drei Abhilfemaßnahmen Vernichtung, Rückruf und Entfernung, die zu den sehr umstrittenen Neuregelungen der Richtlinie zählen und daher auch Gegenstand des Evaluierungsberichts der Kommission KOM(2010) 779 endg. über die Anwendung der Richtlinie sind und der geplanten Revision der Richtlinie sein werden. Bis heute ist die inhaltliche Bestimmung der Rückruf- und Entfernungsmaßnahme unklar und wird ihre praktische Bedeutung in Frage gestellt.