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Elektronischer Rechtsverkehr

beA, Digitalisierung, Datenschutz und IT-Sicherheit für Anwälte, Justiz, Behörden und Unternehmen

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Zum Werk Spätestens zum 1.1.2026 wird in allen Gerichtszweigen kraft Gesetzes die elektronische Gerichtsakte eingeführt. In den Verwaltungsbehörden sollte die Einführung der elektronischen Akte weitgehend bereits seit 2022 abgeschlossen sein. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutsam ist dabei das bereits funktionsfähige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Nutzung für die Rechtsanwaltschaft verpflichtend ist. Dieses Werk zeigt auf, welche konkreten Änderungen und Investitionen, v. a. auch technischer Art, in den Kanzleien in den nächsten Jahren noch anstehen oder sinnvoll sind und greift dabei auch die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit dem elektronischen Rechtsverkehr auf. Behandelt werden die Themen: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)BeweisrechtIT-SicherheitErsetzendes ScannenDigitale LangzeitarchivierungSicherer Versand mit DE-MailBest Practice Vorteile auf einen BlickAktuelles zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)mit Hinweisen zum Beweisrecht und zur IT-Sicherheitmit zahlreichen Schaubildern und Screenshots in Farbebehandelt die neue Fernsignatur beim beA Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand 1.1.2024 und behandelt dabei auch die neu eingeführte Fernsignatur beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Zielgruppe Für Anwaltschaft, Unternehmen, Gerichte und die Verwaltung.

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Elektronischer Rechtsverkehr, Thomas A. Degen

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2023
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