Rechtliche Anforderungen an raumplanerische Festlegungen zur Hochwasservorsorge
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Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) empfiehlt den Trägern der Raumordnung in ihren Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vom 14.6.2000, Bereiche, in denen bei Überflutung oder Versagen der Schutzeinrichtungen (Deiche etc.) Gefahr für Leib und Leben bestände, diese Gefahr nur durch erhöhte Vorkehrungen im Einzelfall beherrschbar und hochwasserangepasstes Bauen nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre, in der Regel als Vorranggebiete auszuweisen. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise die Regionalplanung solche Gebiete als Vorranggebiete zur Hochwasservorsorge ausweisen kann und ob sich diese Gebiete auch auf den Siedlungsbestand erstrecken können. Dabei wird auch die Frage erörtert, ob und gegebenenfalls wie der Lösungsansatz, den der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge im Rahmen des Forschungsprogramms „Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel (KlimaMORO)“ des BMVBS erarbeitet hat, rechtssicher umgesetzt werden könnte.