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Der Justizsektor ist im Wandel, da die Privatisierungsbestrebungen der letzten Jahre auch ihn erfasst haben. Dies führte zur Einbindung Privater in Bereiche wie das Notariatswesen, den geschlossenen Strafvollzug und die Bewährungshilfe. Die vorliegende Arbeit widmet sich der „Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens“ und untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sowie die rechtspolitische Sinnhaftigkeit des Reformgesetzentwurfs. Ziel ist es, über allgemeine Bedenken hinauszugehen, dass private Gerichtsvollzieher möglicherweise weniger rechtstreu agieren als verbeamtete Kollegen. In Bezug auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sind die neuen Leitplanken des BVerfG, insbesondere hinsichtlich Art. 33 Abs. 4 GG und dem Demokratieprinzip, zu beachten. Die Analyse berücksichtigt Erfahrungen aus der Einbindung Privater in anderen Bereichen des Justizsektors, die neuen verfassungsrechtlichen Maßstäbe sowie rechtspolitische und ökonomische Fragestellungen. Zentral ist die Frage, ob die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens den Rechtsstaat gefährdet oder ob sie aus Gründen der Sacheffizienz notwendig ist, um der Erosion des Justizsystems durch private Elemente entgegenzuwirken.
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Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens, Michael Hippeli
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- 2013
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