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Die Neubearbeitung enthält mit der aktuellen Kommentierung des Betriebsübergangs, der in § 613a BGB geregelt ist, vorausschauende Lösungen zu einer der schwierigsten echten Arbeitsrechtsnormen innerhalb des BGB, u. a. mit eingehender Auseinandersetzung mit der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung, die in der vorliegenden Neubearbeitung fundiert analysiert wird. Auf weitere wichtige Aspekte, wie die Bedeutung der Verzugskostenpauschale des § 288 Abs 5 BGB im Arbeitsverhältnis (in der Kommentierung des § 614 BGB), die Auswirkungen von Hausverboten für Arbeitnehmer durch Kunden des Arbeitgebers (s. § 615 BGB) oder die Haftungsbeschränkung bei Schädigung externer Betriebsmittelgeber eingegangen (s. § 619a BGB ) wird unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung fundiert eingegangen. In § 619a wurden überdies die Ausführungen zur Abdingbarkeit der Grundsätze beschränkter Arbeitnehmerhaftung ausgeweitet.
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Recht der Schuldverhältnisse, Dieter Albrecht
- Language
- Released
- 2019
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- (Hardcover)
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- Title
- Recht der Schuldverhältnisse
- Language
- German
- Authors
- Dieter Albrecht
- Publisher
- Sellier - de Gruyter
- Released
- 2019
- Format
- Hardcover
- ISBN10
- 3805912900
- ISBN13
- 9783805912907
- Category
- Legal literature
- Description
- Die Neubearbeitung enthält mit der aktuellen Kommentierung des Betriebsübergangs, der in § 613a BGB geregelt ist, vorausschauende Lösungen zu einer der schwierigsten echten Arbeitsrechtsnormen innerhalb des BGB, u. a. mit eingehender Auseinandersetzung mit der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung, die in der vorliegenden Neubearbeitung fundiert analysiert wird. Auf weitere wichtige Aspekte, wie die Bedeutung der Verzugskostenpauschale des § 288 Abs 5 BGB im Arbeitsverhältnis (in der Kommentierung des § 614 BGB), die Auswirkungen von Hausverboten für Arbeitnehmer durch Kunden des Arbeitgebers (s. § 615 BGB) oder die Haftungsbeschränkung bei Schädigung externer Betriebsmittelgeber eingegangen (s. § 619a BGB ) wird unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung fundiert eingegangen. In § 619a wurden überdies die Ausführungen zur Abdingbarkeit der Grundsätze beschränkter Arbeitnehmerhaftung ausgeweitet.