Finanzmarktsteuerung durch Kreditsicherungsrecht
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Die Einführung des sogenannten Pfandbriefprivilegs in § 35 Abs. 1, 2 des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 stellte den vorläufigen Schlusspunkt einer intensiven Debatte dar, innerhalb derer man sich seit den frühen 1870er Jahren mit der Sicherheit von Pfandbriefen auseinandergesetzt hatte: Sollten Pfandbriefinhaber im Konkurs der Emittenten bevorzugt befriedigt werden? Wenn ja, wie sollte man diesen besonderen Schutz rechtstechnisch umsetzen? Sebastian Keding stellt diese Diskussionen dar und nutzt sie zugleich als Plattform für eine Untersuchung des bisher weitgehend vernachlässigten Verhältnisses von Finanzmarkt und rechtsetzendem Staat im 19. Jahrhundert. Er geht insbesondere der Frage nach, ob und wenn ja, mit welcher Motivation der Staat im 19. Jahrhundert anstrebte, durch Kreditsicherungsrecht, hier Konkursrecht, Einfluss auf den Finanzmarkt zu nehmen.