Das neue Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte
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Ein Kommentar von Praktikern für Praktiker Die Neuauflage stellt die aktuelle Rechtsprechung umfassend und detailliert dar. Seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle müssen das Bundesverwaltungsgericht und die Landesverwaltungsgerichte ein einheitliches Verfahrensrecht anwenden. Kommentiert werden das Verfahrensgesetz der Verwaltungsgerichte sowie die Bestimmungen über die Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof. Einen Blick über den Tellerrand nimmt der Kommentar durch die systematische Einordnung der Gesetze unter Beachtung des Zusammenhangs zu Vorgaben aus der Verfassung und allenfalls dem Unionsrecht vor. Die Autoren kommen aus unterschiedlichen Bereichen, die mit der Materie konfrontiert sind: Lehre, Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Rechtsanwaltschaft. Der Kommentar ist auf dem Stand von März 2017.