Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren
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Mit der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren hatte am 15. März 1939 die Tschechoslowakei aufgehört, völkerrechtlich zu existieren. Trotzdem wurde ein Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Reichsprotektor (VAA) etabliert, um diesen über wichtige außenpolitische Vorgänge zu unterrichten. Gleichzeitig nutzte Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop diese Möglichkeit, um sich fortan Informationen über die Situation im Reichsprotektorat zu verschaffen. Schwerpunkte der Berichterstattung der VAA waren die wirtschaftspolitische Eingliederung des Protektorats in das Deutsche Reich, die Zukunft des Protektorats nach dem Krieg, die politischen Gruppierungen und die Regierungsumbildungen im Protektorat, die Repressionen gegen die tschechische Bevölkerung, die Emigration und der politische Widerstand im Protektorat und die Umsetzung der antijüdischen Gesetzgebung. Nach 1945 befasste sich eine internationale Expertengruppe mit der Herausgabe der »Akten zur deutschen auswärtigen Politik«, die sich auf Material des Auswärtigen Amtes stützt. Ab März 1939 wurden nur noch sehr wenige diplomatische Unterlagen aus der Zeit des Protektorats in dieses für die Wissenschaft so wichtige Standardwerk eingearbeitet. Auch in späteren Quellensammlungen, welche die Zeit der Okkupation zum Inhalt haben, wurden die vorhandenen diplomatischen Dokumente des Auswärtigen Amtes nur unzureichend berücksichtigt. Diese Lücke schließt nunmehr die von Gerald Mund herausgegebene Quellenedition, die 446 der wichtigsten Dokumente jener Zeit beinhaltet. Fortan kann diese Quellenedition Wissenschaftlern, Journalisten und der Öffentlichkeit als zuverlässige und umfassende Grundlage für weitere Forschungen und Diskussionen zur deutschen und tschechischen Geschichte dienen.