Die missbräuchliche Anfechtung aktien- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen
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Die Anfechtung von Beschlüssen einer Hauptversammlung dient dem individuellen Schutz der (Minderheits-)Aktionäre, aber auch der Durchsetzung eines rechtmäßigen Verhaltens der Gesellschaft. Seit langem wird dieses Instrument und die mit ihr verbundene faktische Registersperre bei grundlegenden Beschlüssen durch sog. Berufskläger jedoch missbraucht, um sich den Lästigkeitswert der Klage durch hohe Vergleichszahlungen abkaufen zu lassen. Die Rechtsprechung steht diesem Phänomen bislang recht hilflos gegenüber. Der deutsche Gesetzgeber hat mehrfach in das Aktienrecht eingegriffen, um das Erpressungspotential von Anfechtungsklagen zu reduzieren. Die Verfasserin untersucht die Funktionen der Anfechtungsklage und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Anfechtung sowohl dem Individualschutz als auch dem Gesellschaftsinteresse dient. Sie zeigt die bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen, wobei der Schwerpunkt auf der Untersuchung der gesetzgeberischen Maßnahmen im Rahmen des ARUG liegt. Überdies werden die Sanierungsmaßnahmen bei Banken dargestellt, deren Dringlichkeit den Gesetzgeber veranlasst haben, im Rahmen der Finanzmarktstabilisierungsgesetze massiver gegen Berufskläger vorzugehen und einige grundlegende Verwaltungsrechte der Aktionäre radikal zu beschneiden. Als Exkurs wird das Anfechtungsrecht der Schweizer erläutert, welches sich insbesondere durch ein prozessuales Vergleichsverbot und im Hinblick auf die vom Kläger zu erwirkende Registersperre vom Deutschen Recht unterscheidet. Schließlich werden bestehende Vorschläge zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen vorgestellt und deren Vor- und Nachteile erörtert. Im Ergebnis wird als Mittel zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen ein gesetzlicher Missbrauchstatbestand sowie ein Zustimmungsbedürfnis der Hauptversammlung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs gekoppelt mit Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung vorgeschlagen.