Bioenergie und Planungsrecht
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Unter den erneuerbaren Energien kommt der Bioenergie eine hervorgehobene Stellung zu. Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit wird vielfach gefordert, die Nutzung der Bioenergie weiter voranzutreiben. Zugleich möchte man Vorkehrungen gegen die mit einer verstärkten Nutzung einhergehenden Gefahren treffen. Die Befürchtungen beziehen sich vor allem auf die mit einer Intensivierung des Energiepflanzenanbaus zusammenhängenden Umweltbeeinträchtigungen. Unter Berücksichtigung dieses Spannungsverhältnisses setzt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage auseinander, welchen Einfluss das Planungsrecht auf die bioenergetische Nutzung hat. Neben der Betrachtung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Bioenergieanlagen und Energiepflanzen wird auf die entsprechenden Festsetzungs- und Darstellungsmöglichkeiten in Bauleitplänen eingegangen. Im Rahmen der Raumordnungsplanung widmen sich die Erläuterungen schwerpunktmäßig den Steuerungsoptionen, die sich aus der Festlegung von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten ergeben. Abschließend befasst sich die Arbeit mit der Frage, ob und wie die Landschaftsplanung zu einem nachhaltigen Energiepflanzenanbau beitragen kann.