Die Anfechtbarkeit der Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Zweitverfahren
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Ist die Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem späteren Folgeinsolvenzverfahren anfechtbar? Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.12.2011 ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt Gegenstand eines Anfechtungsanspruchs in einem unabhängigen Folgeinsolvenzverfahren. Die Problematik hat sich durch das Inkrafttreten des § 26a InsO noch verschärft. Die Arbeit behandelt die berufs- und verfassungsrechtlichen Probleme dieser Rechtsprechung und entwickelt einen Lösungsansatz einer verfassungskonformen Interpretation der insolvenzrechtlichen Regelungen über die Masseverbindlichkeiten, um dem berechtigten Vergütungsinteresse des vorläufigen Insolvenzverwalters in dieser Konstellation Rechnung zu tragen.
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Die Anfechtbarkeit der Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Zweitverfahren, Torsten Martini
- Language
- Released
- 2014
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- Title
- Die Anfechtbarkeit der Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Zweitverfahren
- Language
- German
- Authors
- Torsten Martini
- Publisher
- PL Acad. Research
- Released
- 2014
- Format
- Hardcover
- ISBN10
- 3631651031
- ISBN13
- 9783631651032
- Series
- Schriftenreihe des Centrum für Deutsches & Europäisches Insolvenzrecht
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Ist die Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem späteren Folgeinsolvenzverfahren anfechtbar? Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.12.2011 ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt Gegenstand eines Anfechtungsanspruchs in einem unabhängigen Folgeinsolvenzverfahren. Die Problematik hat sich durch das Inkrafttreten des § 26a InsO noch verschärft. Die Arbeit behandelt die berufs- und verfassungsrechtlichen Probleme dieser Rechtsprechung und entwickelt einen Lösungsansatz einer verfassungskonformen Interpretation der insolvenzrechtlichen Regelungen über die Masseverbindlichkeiten, um dem berechtigten Vergütungsinteresse des vorläufigen Insolvenzverwalters in dieser Konstellation Rechnung zu tragen.