Schulpflicht, Rechtspraxis, Sozialpädiatrie oder: Warum es legal ist, zu Hause zu lernen
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Es gibt hierzulande eine relative Schulpflicht, die Homeschooling erlaubt. Doch praktiziert werden soll die absolute Schulpflicht mit dem Ziel, hundert Prozent der Kinder zu erfassen. So will es die Rechtspraxis. Doch Rechtspraxis und Gesetze sind zwei verschiedene Ebenen. So kann es passieren, dass selbst Richter Fehlentscheidungen treffen. Denn eine absolute Schulpflicht lässt sich nicht in Einklang mit unserem Grundgesetz bringen. Es gilt, folgende Fragen in den Raum zu stellen: Beziehen sich die Schulgesetzgebungen der einzelnen Bundesländer auf längst hinfällig gewordene Komponenten der Weimarer Verfassung? Welche Rolle spielt eigentlich die Sozialpädiatrie im modernen schulischen Geschehen, die ihre Arme mit ihren umfangreichen Hilfs- und Therapieangeboten weit ausstreckt? Welche Vernetzung gibt es zwischen diesen pädagogisch-medizinischen Angeboten im Zusammenhang mit der praktizierten absoluten Schulpflicht? Ist es das Ziel, unsere Krankenkassen in den Schulalltag zu involvieren? Verwandeln sich unsere Schulen nach und nach in Sanatorien?