Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen nach BEL II-2014
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Das neue BEL II ist da! Zum 1.4.2014 ist ein neues Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis (BEL II) zur Abrechnung zahntechnischer Leistungen in der GKV in Kraft getreten. Es bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich: Die Leistungsinhalte und -beschreibungen werden dem Fortschritt in der Zahntechnik angepasst, einige Leistungen und Arbeitsschritte entfallen auch komplett. Ziel ist es, die zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung fachlich eindeutiger und greifbarer zu beschreiben. Diese werden klarer von denen der gleichartigen Versorgung abgegrenzt. Dies soll für mehr Klarheit in der Abrechnung zwischen Zahnarzt und Labor sorgen. Der neue Kuhles auch! Wer die korrekte Abrechnung der Zahntechnik nicht beherrscht, verschenkt leicht Geld. Beim Abrechnen eigener Laborleistungen und bei der Prüfung von Laborrechnungen sind aktuelle Fachkenntnisse notwendig. Gehen Sie hier auf Nummer Sicher und vertrauen Sie auf die Erfahrung eines ausgewiesenen Experten. Heinz-Josef Kuhles erläutert vor dem Hintergrund seiner über 40-jährigen Erfahrung die einzelnen Positionen des BEL II-2014 ausführlich, neutral und kompetent. Dabei definiert er die Leistungsinhalte und gibt klare Hinweise zur Abrechnung. Konkret, nachvollziehbar und praxisnah! Im Buch bzw. im Loseblattwerk sind für jede Einzelposition die Leistungsbeschreibung und der Kommentar auf einer Doppelseite gegenübergestellt. In einem zweiten Teil wird zu den Einzelpositionen des BEL II-2014 aufgeschlüsselt, welche Leistungen nach der BEB Zahntechnik® der jeweiligen BEL-Position entsprechen. Die gebundene Fassung des Kommentars beschränkt sich rein auf das BEL II-2014. Wenden Sie das BEL II-2014 sicher in der Praxis an und behalten Sie die Kontrolle über die Labor- rechnungen in der Zahntechnik.