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Computerspiele

Urheberrecht und Abgrenzung zu weiteren im Computerspielmarkt relevanten Immaterialgüterrechten

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Computerspiele charakterisieren sich durch die Verschmelzung von informationstechnischen und künstlerischen Schaffensbeiträgen zu einer im Computerspielmarkt einheitlich wahrgenommenen Werk-einheit, welche den Rezipienten einen Werkgenuss vermittelt, der in seiner typischen Ausdrucksform mit traditionellen Werkarten allein nicht vermittelt werden kann: den interaktiv gestalteten Spielgenuss. In der Rechtswissenschaft wie auch in der Spruch-praxis ist die grundsätzliche Einordnung von Computerspielen in das Urheberrechtssystem als Computerprogramm und/oder audiovisuelles Werk umstritten, zumal Computerspiele sich prima facie nicht ipso facto exklusiv einer gesetzlich erwähnten Werkart zuordnen lassen (& apos; urheberrechtlicher Dualismus der Computerspiele& apos;). Ausgehend von dieser für Computerspiele zentralen Rechtsfrage untersucht das vorliegende Werk die dogmatische Einordnung von Computerspielen in das Urheberrechtssystem. Dies ermöglicht die Darstellung des positiven Urheberrechts für Computerspielwerke, welches insbesondere im Anwendungsbereich der Sondernormen für Computerprogramme (so etwa beim Vermiet- und Privatgebrauchsrecht) durch Normdiskrepanzen geprägt ist, mit fundierten Lösungsvorschlägen. Die Berücksichtigung der weiteren im Computerspielmarkt relevanten Immaterialgüterrechte wie die verwandten Leistungsschutzrechte, die Marken- und zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechte, mitsamt einschlägiger Aspekte des Lauterkeitsrechts runden die Darstellung ab.

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Computerspiele, Mukit H. Ari

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2014
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