Pflichtteil- und Pflichtteilvermeidungsstrategien
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Bei Erbstreitigkeiten steht häufig der Streit um den Pflichtteil im Vordergrund. Der „Pflichtteil“ heißt so, weil er Kindern, Eltern und Ehegatten des Erblassers zu gewähren ist, auch wenn dieser sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Dies müssen nicht zwangsläufig auch die Personen sein, die dem Erblasser persönlich nahe gestanden haben. Deshalb stehen Überlegungen auf Seiten des Erblassers, wie kann ich den Pflichtteil vermeiden bzw. reduzieren, häufig im Mittelpunkt erbrechtlicher Beratungen. Das Wissen um die diesbezüglichen Möglichkeiten stellt damit ein exklusives Fachwissen dar, das nur Eingeweihten zugänglich ist. Im Buch „Pflichtteil- und Pflichtteilsvermeidungsstrategien“ werden die derzeit zur Verfügung stehenden legalen Möglichkeiten dargestellt.