Die Universalität von Rechtfertigungsgründen im Verhältnis von Straf- und Zivilrecht
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Sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht kennen Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder den Notstand. Es stellt sich deswegen die Frage, ob Rechtfertigungsgründe im Verhältnis von Straf- und Zivilrecht universelle Geltung haben und somit eine unterschiedliche Beurteilung der Rechtfertigungsfrage in diesen beiden Rechtsgebieten ausgeschlossen ist. Die Kernproblematik dieser Fragestellung besteht im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung und der Autonomie der Teilrechtsordnungen Straf- und Zivilrecht. Während die Einheit der Rechtsordnung die Universalität von Rechtfertigungsgründen erforderlich machen könnte, spricht die Autonomie der Teilrechtsordnungen für eine unabhängige Betrachtung auch im Bereich der Rechtfertigung. Die vorliegende Arbeit untersucht die Universalität von Rechtfertigungsgründen sowohl vor dem Hintergrund der Einheit der Rechtsordnung als auch der Möglichkeit rechtsgebietsübergreifender Analogieschlüsse.