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Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber bzw. Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten. Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die Leiterin/der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren können. Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung Elternzeit Entgeltfortzahlung Gleichbehandlung Infektionsschutz Kündigungsschutz Mutterschutz Urlaub Neu in dieser Ausgabe Mindestlohngesetz Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) Bereitstellung im Intranet Sie interessieren sich für eine pdf-Version der aushangpflichtigen Gesetze? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Aushangpflichtige Gesetze 2015 - Kindertageseinrichtungen,
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- 2014
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