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Band 22 der Enzyklopädie CORPUS MUSICAE POPULARIS AUSTRIACAE „WeXel oder Die Musik einer Landschaft” dokumentiert in Teilband 1 „Das Geistliche Lied” im Wechselgebiet. Im Mittelpunkt stehen 192 “Leichhüatlieder”, welche zwei Nächte lang im Hause des Verstorbenen vor dem aufgebahrten Toten gesungen wurden. Die Sammlung beleuchtet – vor dem (sozial)historischen und geographischen Hintergrund des Grenzgebietes „Herzogthum Steyermark” und „Österreich” – diesen bäuerlichen Brauch von der Monarchie bis heute. Drei CDs (N. Wallaszkovits, Phonogrammarchiv, ÖAW), das Melodienregister (S. Scheybal), J. L. Mayers geistlicher Kommentar sowie ein Wörterbuch des lokalen Dialekts (I. Hausner, Inst. f. Dialekt- u. Namenlexika, ÖAW) ergänzen die Dokumentation im Auftrag des „Österreichischen Volksliedwerkes“. Mit der verpflichtenden Nutzung der ab 1965 errichteten Aufbahrungshallen sind die Lieder verklungen.
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WeXel oder Die Musik einer Landschaft, Johannes-Leopold Mayer
- Language
- Released
- 2014
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- Title
- WeXel oder Die Musik einer Landschaft
- Subtitle
- Teil 1: Das Geistliche Lied
- Language
- German
- Authors
- Johannes-Leopold Mayer
- Publisher
- Böhlau
- Released
- 2014
- ISBN10
- 3205795849
- ISBN13
- 9783205795841
- Category
- Music
- Description
- Band 22 der Enzyklopädie CORPUS MUSICAE POPULARIS AUSTRIACAE „WeXel oder Die Musik einer Landschaft” dokumentiert in Teilband 1 „Das Geistliche Lied” im Wechselgebiet. Im Mittelpunkt stehen 192 “Leichhüatlieder”, welche zwei Nächte lang im Hause des Verstorbenen vor dem aufgebahrten Toten gesungen wurden. Die Sammlung beleuchtet – vor dem (sozial)historischen und geographischen Hintergrund des Grenzgebietes „Herzogthum Steyermark” und „Österreich” – diesen bäuerlichen Brauch von der Monarchie bis heute. Drei CDs (N. Wallaszkovits, Phonogrammarchiv, ÖAW), das Melodienregister (S. Scheybal), J. L. Mayers geistlicher Kommentar sowie ein Wörterbuch des lokalen Dialekts (I. Hausner, Inst. f. Dialekt- u. Namenlexika, ÖAW) ergänzen die Dokumentation im Auftrag des „Österreichischen Volksliedwerkes“. Mit der verpflichtenden Nutzung der ab 1965 errichteten Aufbahrungshallen sind die Lieder verklungen.