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Einlagenrückgewähr

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Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist eines der Grundprinzipien des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Es bildet den Rahmen für die Tätigkeit der Leitungsorgane ebenso wie der Gesellschafter. Einlagenrückgewähr war das Thema des zweiten Wiener Unternehmensrechtstages, der am 14. 10. 2013 an der Wirtschaftsuniversität Wien stattfand. Gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche Themen und Besonderheiten im Konzern sowie bei Umgründungsmaßnahmen waren maßgebliche Themenbereiche. Die Veranstaltungsreihe bezweckt eine nachhaltige inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmensrecht. Die Reihe steht unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, WU Wien, und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, Universität Wien.

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Einlagenrückgewähr, Susanne Kalss

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2014
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