Bundesverfassungsgericht und überstaatliche Gerichtsbarkeit
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Alexander Proelß widmet sich der Vermeidung und Lösung von Rechtsprechungskonflikten zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und der überstaatlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Gerichtshof andererseits. Diese Konflikte können sich aus der Überlagerung gerichtlicher Zuständigkeiten im Rahmen des bestehenden Mehr-Ebenen-Systems der friedlichen Streitbeilegung ergeben. Vom Standpunkt des positiven Rechts aus analysiert der Autor Anwendbarkeit, dogmatische Verortung, Reichweite und Konsequenzen von prozeduralen und prozessualen Mechanismen, die den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab bzw. die entsprechende Kontrolldichte und damit letztlich die Kompetenzen des BVerfG determinieren.
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Bundesverfassungsgericht und überstaatliche Gerichtsbarkeit, Alexander Proelß
- Language
- Released
- 2014
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- Title
- Bundesverfassungsgericht und überstaatliche Gerichtsbarkeit
- Language
- German
- Authors
- Alexander Proelß
- Publisher
- Mohr Siebeck
- Released
- 2014
- Format
- Hardcover
- ISBN10
- 3161532791
- ISBN13
- 9783161532795
- Series
- Jus publicum
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Alexander Proelß widmet sich der Vermeidung und Lösung von Rechtsprechungskonflikten zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und der überstaatlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Gerichtshof andererseits. Diese Konflikte können sich aus der Überlagerung gerichtlicher Zuständigkeiten im Rahmen des bestehenden Mehr-Ebenen-Systems der friedlichen Streitbeilegung ergeben. Vom Standpunkt des positiven Rechts aus analysiert der Autor Anwendbarkeit, dogmatische Verortung, Reichweite und Konsequenzen von prozeduralen und prozessualen Mechanismen, die den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab bzw. die entsprechende Kontrolldichte und damit letztlich die Kompetenzen des BVerfG determinieren.