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Der Wettbewerbsgedanke im Energierecht

Die Diskussion um die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes zwischen 1948 und 1973

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Ist Wettbewerb in der Energieversorgung möglich und ist er überhaupt gewollt? Der Gesetzgeber des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935, welches nach dem Krieg weiter fortgalt, hatte sich dagegen ausgesprochen. Doch vor dem Hintergrund der Einführung der Sozialen Marktwirtschaft und eines Kartellgesetzes gewann die Frage in der jungen Bundesrepublik an Bedeutung und es entwickelte sich eine wettbewerbsorientierte Reformdebatte zum Energierecht in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Philipp Büsch untersucht die Liberalisierungstendenzen in der Energiewirtschaft in den Nachkriegsjahrzehnten und erörtert, woher die alternativen Konzepte stammten, wer die treibenden Kräfte der Diskussion waren und welche Gründe letztlich für die Kontinuität im Energierecht ausschlaggebend waren. Damit liefert er auch einen Beitrag zum Verständnis der aktuellen Fragestellungen im Energierecht. Denn obwohl bereits 1973 ein Gesetzesentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes entstand, sollte die Neuordnung des Sektors erst ein Vierteljahrhundert später eingeleitet werden und setzt sich bis in die Gegenwart fort.

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Der Wettbewerbsgedanke im Energierecht, Philipp Busch

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2014
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