Beilegung individualarbeitsrechtlicher Streitigkeiten in Japan
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Individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten sind in Japan über einen langen Zeitraum hinweg nicht als bedeutsamer Konflikttypus wahrgenommen worden. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends wurden zwei Systeme eingeführt, die landesweit für ganz Japan einheitliche Regelungen speziell nur für die Beilegung individualarbeitsrechtlicher Konflikte vorsehen. Im Jahr 2001 ist ein Vermittlungsverfahren auf Verwaltungsebene und im Jahr 2006 das Verfahren über die Verständigung in Arbeitssachen vor den japanischen Distriktgerichten eingeführt worden. Japan gilt als Land, in dem Konflikte überwiegend mit Hilfe von Verfahren gelöst werden, deren Ziel die einvernehmliche Beilegung eines Streites ist. Das Verständigungsverfahren weist viele Gemeinsamkeiten mit solch alternativen Streitbeilegungsverfahren auf. Die Analyse und rechtliche Einordnung der beiden neu etablierten Verfahren ist das Ziel dieses Beitrags.