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Die Bedürftigkeit ist der zentrale Begriff im schweizerischen Sozialhilferecht und definiert den sachlichen Geltungsbereich der Sozialhilfe. In der Praxis sind bedürftigkeitsrechtliche Fragen von existenzieller und sozialpolitischer Bedeutung für die Betroffenen. Trotz dieser Relevanz wurde das Sozialhilferecht in der Rechtswissenschaft bislang vernachlässigt. Die Dissertation, die auch als Handbuch dient, untersucht die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit auf verschiedenen normativen Ebenen. Sie zielt darauf ab, durch ein modernes Verständnis von Gerechtigkeit, Grundrechten und Methoden die sozialhilferechtlichen Positionen zu skizzieren, die einen gesamtschweizerischen minimalen Lebensstandard ermöglichen. Armut wird als Mangel an Verwirklichungschancen betrachtet, der die Menschenwürde untergräbt. Ein zentrales Anliegen ist die Verbindung der sozialhilferechtlichen Bedürftigkeit mit Grund- und Menschenrechten. Zudem werden die demokratische und rechtsstaatliche Gestaltung der Bedürftigkeit, ihre Strukturprinzipien sowie Fragen des erstinstanzlichen Sozialhilfeverfahrens thematisiert. Im Mittelpunkt steht die detaillierte Analyse des sozialhilferechtlichen Existenzminimums und der anrechenbaren Eigenmittel, die Bildung zentraler Fallgruppen und fallbezogener Regeln basierend auf relevanten Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung und Literatur.
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Die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Guido Wizent
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- 2014
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