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Straftatbestände als Schutznormen im Sinne des Haftpflichtrechts

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Die Haftung nach Art. 41 Abs. 1 OR setzt die Widerrechtlichkeit des schädigenden Verhaltens voraus. Insbesondere bei reinen Vermögensschäden greift man zur Begründung dieser Widerrechtlichkeit auf sog. Schutznormen zurück, die man unter anderem im Strafrecht findet. Das vorliegende Werk befasst sich zunächst mit dem Unrecht einer Straftat sowie der Rechtswidrigkeit eines strafbaren Verhaltens einerseits sowie der Widerrechtlichkeit als Haftungsvoraussetzung andererseits. Sodann widmet sich dieses Werk dem Verhältnis zwischen dem strafrechtlichen Unrecht und der haftungsbegründenden Widerrechtlichkeit und beleuchtet zahlreiche Aspekte der Schutznormdogmatik. Abschliessend wird ein Blick auf die Schutznormeigenschaft einiger ausgewählter Straftatbestände geworfen.

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Straftatbestände als Schutznormen im Sinne des Haftpflichtrechts, Michael Verde

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2014
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