Die Klagebefugnis Dritter im Regulierungsverwaltungsrecht
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Die Regulierung des Telekommunikations- und Energiemarktes verfolgt primär das Ziel, wirksamen Wettbewerb in den monopolgeprägten Netzwirtschaften zu schaffen, der ohne das Eingreifen des Staates hier nicht entstehen kann. Diesem Zweck dient auch die Regulierung der Netznutzungsentgelte, welche die Netznutzer an die Netzbetreiber entrichten müssen. In diesem Zusammenhang ergibt sich ein besonderes tripolares Rechtsverhältnis: Die Entscheidungen der Regulierungsbehörde ergehen zwar nur gegenüber dem Netzbetreiber, haben aber auch Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Netznutzer. Daraus entwickeln sich interessante Fragen für den Rechtsschutz, die in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Im Vordergrund stehen dabei die Klagebefugnis der Netznutzer, die gerichtliche Kontrolldichte sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren. Die Untersuchung beginnt mit der Darstellung der aktuell geltenden Rechtslage im Telekommunikations- und Energiesektor in den für die Betrachtung relevanten Grundzügen. Darauf aufbauend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen, die an die Klagebefugnis Dritter nach dem TKG und nach dem EnWG zu stellen sind. Dabei wird insbesondere vertieft auf die Bedeutung der formalisierten Beschwerdebefugnis nach § 75 II EnWG eingegangen. Dem schließt sich eine Analyse der gerichtlichen Kontrolldichte an. Hier werden zunächst die Überlegungen zu einem übergreifenden „Regulierungsermessen“ für den gesamten Bereich des Regulierungsverwaltungsrechts vorgestellt, bevor exemplarisch ausgewählte Vorschriften aus dem TKG und dem EnWG darauf untersucht werden, ob sie der Regulierungsbehörde ein Letztentscheidungsrecht zuerkennen und so die gerichtliche Kontrolldichte einschränken. Der letzte Teil der Arbeit widmet sich dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren. Dabei stehen die Vorschriften in § 138 TKG und § 84 EnWG im Fokus.