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Der Gemeingebrauch des Namens

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Als wichtigstes Identifikationsmerkmal einer Person unterliegt der Name einerseits dem rechtlichen Schutz. Andererseits lässt sich aus der Funktion des Namens als Kennzeichen des Namensträgers ableiten, dass dessen Name in gewissem Umfang durch andere Personen für deren jeweilige Zwecke genutzt werden kann. Wäre dies nicht rechtlich zulässig, wäre der Name als Identifikationsmerkmal im sozialen Umgang sowie im Rechts- und Geschäftsverkehr obsolet. Die Nutzung eines Namens steht in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse des Namensträgers an einem möglichst umfassenden Schutz seines Namens und den Interessen der Gesellschaft und der Träger öffentlicher Gewalt an der freien Verfügbarkeit des Namens. Martina Bannasch untersucht unter dem Begriff „Gemeingebrauch“ den Bereich, in dem der Name einer Person keinem rechtlichen Schutz unterliegt und deshalb die Verwendung des Namens erlaubnisfrei ist. Sie leistet damit einen Beitrag zur Diskussion um die Gemeinfreiheit von Persönlichkeitsmerkmalen.

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Der Gemeingebrauch des Namens, Martina Bannasch

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2014
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