Naturschutzrecht in Brandenburg
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Mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzes ist auch das brandenburgische Landesnaturschutzrecht an die veränderte Rechtslage angepasst worden. Das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) regelt nun zusammen mit dem BNatSchG das Naturschutzrecht in Brandenburg. Der Kommentar enthält neben der Erläuterung des BbgNatSchAG Ausführungen zu den relevanten Regelungen des BNatSchG. Ein Anhang enthält u. a. die Texte des Gesetzes über den Nationalpark Unteres Odertal, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, der Brandenburgischen Wolfverordnung, der Vogelschutz-Richtlinie sowie diverse Erlasse Als nützliche Arbeits- und Orientierungshilfe wendet sich der Kommentar an alle mit dem Naturschutz und der Landschaftspflege befassten Behörden, Verbände, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Planer, Gutachter, Unternehmen, Studierende, Gerichte und Rechtsanwälte. Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Andreas Koch und Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dirk Tolkmitt haben langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Naturschutzrechts; sie haben neben der veröffentlichten Rechtsprechung der brandenburgischen Verwaltungsgerichte zu einem gewichtigen Teil auch ihnen zugängliche unveröffentlichte Entscheidungen der zuständigen Gerichtsbarkeit berücksichtigt.