Das kartellrechtliche Sanktionssubjekt im Konzern
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Die Haftung der Muttergesellschaft für einen Kartellverstoss ihrer 100%igen Tochtergesellschaft steht seit der Leitentscheidung des EuGH in Sachen AkzoNobel im Fokus der Kritik: De facto handle es sich bei der kartellrechtlichen Zurechnungsfrage um eine mit Schuld- und Legalitätsprinzip unvereinbare Kausalhaftung, die überdies gegen das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip verstosse. Die vorliegende Dissertation geht der Frage nach, ob die „Akzo-Vermutung“, wonach bei einer 100%igen Kapitalbeteiligung von einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft und damit einer Zurechnung des Kartellverstosses der Tochter- zur Muttergesellschaft auszugehen sei, auf das schweizerische Kartellrecht übertragen werden sollte. Es wird aufgezeigt, dass für die Bestimmung des Sanktionssubjekts im schweizerischen Kartellrecht abweichend vom Konzept der wirtschaftlichen Einheit der europäischen Rechtsprechung ein Zurechnungsmodell gewählt werden könnte, das nicht alleine auf wirtschaftliche Kriterien abstellt, sondern unter Berücksichtigung klassischer Zurechnungsparameter nach der individuellen Verantwortlichkeit eines jeden einzelnen Konzernglieds am Kartellverstoss fragt. Anleihen für die Begründung eines solch individuellen Verantwortlichkeitskonzepts lassen sich in der Dogmatik zur Haftung der Muttergesellschaft im Zivil- und Unternehmensstrafrecht finden.