Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafprozess
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Die Arbeit analysiert Möglichkeiten und Grenzen der aussagepsychologischen sowie psychophysiologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Aus der interdisziplinären Verknüpfung dieser Analyse mit den bestehenden, aber unzureichenden juristischen Argumenten werden neue Kriterien zur grundsätzlichen Beweiseignung (Art. 139 Abs. 1 StPO) von Glaubhaftigkeitsgutachten entwickelt. Dabei zeigt sich, dass über den Beweiswert solcher Gutachten keine mathematische Gewissheit erlangt werden kann. Die richterliche Aussagewürdigung gewinnt unter Beizug eines Gutachtens aber an Zuverlässigkeit. Die Arbeit beleuchtet im Weiteren den richterlichen Umgang mit Glaubhaftigkeitsgutachten sowie die Rollenverteilung zwischen Richter und Experte. Es werden praktische Hinweise zur Sinnhaftigkeit aussagepsychologischer Gutachten im Strafprozess gegeben.