Mobile internetfähige Geräte im Strafrecht
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Neue mobile internetfähige Geräte unterscheiden sich durch Vereinigung der Funktionalitäten von PCs und Mobiltelefonen, die Integration zusätzlicher Sensoren und eine typischerweise dauerhafte Verbindung mit dem Internet von bisherigen Gerätearten. Diese Besonderheiten mobiler internetfähiger Geräte werden zunächst dargestellt und aus rechtlicher Perspektive bewertet. Dabei wird die Notwendigkeit eines „mobilen Internetstrafrechts“ als Ansatz zur Bekämpfung der Gefahren durch neue Informationstechnologien erwogen sowie die Übertragbarkeit der bestehenden Strafnormen des Computer- und Internetstrafrechts, einschließlich des Urheber- und Datenschutzrechts, untersucht. Beispielhaft wird das Phänomen der Nutzung von Ortungsinformationen für Onlinedienste (sog. Location Based Services) im Detail beleuchtet.