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Das Recht der Wochenmärkte

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Wochenmärkte sind in letzter Zeit vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dies betrifft zunächst die Auswahl der Marktbeschicker, etwa nach ihrer Bekannt- und Bewährtheit, der Attraktivität ihres Angebots oder dem Eingang ihres Antrags beim Veranstalter. Zunehmend an Bedeutung gewinnen daneben allerdings auch solche Rechtsfragen, die die Auswahl zwischen mehreren Veranstaltern betreffen. So drängen inzwischen etwa vermehrt private Veranstalter auf den Wochenmarkt, die diesen anstelle der Gemeinden durchführen wollen. Ein wesentlicher Teil der vorliegenden Arbeit ist insoweit der systematischen Darstellung und Bewertung der einzelnen Auswahlkriterien sowie der Entwicklung eines strukturierten Leitfadens hin zu einem rechtlich einwandfreien Auswahlverfahren gewidmet. Dies umfasst nicht zuletzt auch Fragen des Rechtsschutzes gegen eine zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Marktteilnahme. Eingebettet sind die genannten Rechtsfragen in eine umfangreiche Darstellung des Wochenmarktverkehrs im Ganzen. Dies betrifft den Rechtsbegriff des Wochenmarktes nach § 67 GewO ebenso wie die einzelnen Stationen des Festsetzungsverfahrens, die Vergütung des Veranstalters sowie die nähere Ausgestaltung des Zulassungsanspruchs nach § 70 GewO. Rechtspolitische Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Privilegierung des Marktwesens schließen die Arbeit ab. Durch das vorliegende Werk wird das Recht der Wochenmärkte monografisch zum ersten Mal rechtlich vollumfänglich und systematisch erschlossen. Es bietet zugleich eine optimale Arbeitshilfe für die Praxis. Der Autor: Michael Schwarz, Jahrgang 1984, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Münster. Nach Ablegung des Ersten Juristischen Staatsexamens im Jahr 2008 absolvierte er einen Masterstudiengang (LL. M.) in Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Gent (Belgien). Dem Juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln sowie dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2011 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln. Derzeit ist der Autor als Referent im Bundesministerium des Innern tätig •

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2015

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