Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften
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Im Jahr 2015 müssen alle kotierten Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz ihre Statuten der VegüV (Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften) anpassen, eine bindende Abstimmung ihrer Aktionäre anlässlich der Generalversammlung durchführen ('Say-on-Pay') und einen Vergütungsbericht verfassen, der den Vorgaben des neuen Rechts entspricht; weiter sind die Arbeitsverträge mit dem obersten Management anzupassen, und es muss darauf geachtet werden, keine sogenannt unzulässigen Vergütungen zu leisten, da dies sogar strafrechtliche Konsequenzen hätte. Während Statuten oft schon 2014 geändert wurden, steht in den anderen Bereichen noch viel Arbeit an. Der neue Basler Kommentar zur VegüV will hier allen Involvierten helfen, ihre nicht einfache Aufgabe zu erfüllen. Das Werk erläutert praxisnah und mit wissenschaftlichem Tiefgang die einzelnen Bestimmungen zur VegüV, dies unter Verarbeitung aller bisher erschienenen Literatur (Rechtsprechung gibt es noch keine) und behördlichen Verlautbarungen. Verkaufsargumente - berücksichtigt und verarbeitet die komplette bisher erschienene Literatur - zeigt praxistaugliche Lösungen auf - hilft bei der Vorbereitung des Vergütungsberichtes und (soweit nicht schon erfolgt) bei der Revision der Statuten - gibt Hinweise für die Planung des ersten bindenden 'Say-on-Pay' - legt dar, welche Zahlungen verboten sind