Das Gesamtgeschäft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
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Der Autor widmet sich einem Tatbestand, der in der Literatur – trotz der erheblichen praktischen Bedeutung – bislang kaum Aufmerksamkeit gefunden hat. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage nach der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Neben einer ausführlichen Darstellung und Analyse der Rechtsprechung wird besonderes Gewicht auf das Kriterium des Gesamtgeschäfts gelegt, das der Bundesgerichtshof seit Kurzem zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme heranzieht. Dabei wird aufgezeigt, dass diese bislang kaum wahrgenommene neue Rechtsprechungslinie gewichtigen dogmatischen und praktischen Bedenken begegnet, aber auf einem sachgerechten Grundgedanken beruht. Ausgehend davon wird ein Vorschlag zur Neuinterpretation entwickelt, der den ausufernden Tatbestand bereits auf Definitionsebene einschränkt und dogmatische Widersprüche vermeidet.